Sprachkader

Was?

Ein Sprachkader ist die Aufteilung des Personals im Hinblick auf das ordnungsgemäße Funktionieren einer bestimmten öffentlichen Dienststelle. Zentrale Dienststellen und Ausführungsdienststellen müssen über Sprachkader verfügen.

Es wird unterschieden zwischen der Regelung für FÖDs und ÖPDs (Art. 43ter der Sprachgesetze in Bezug auf Verwaltungsangelegenheiten) einerseits und der Regelung für andere zentrale Dienststellen und Ausführungsdienststellen (Art. 43 der Sprachgesetze in Bezug auf Verwaltungsangelegenheiten) andererseits.

Für FÖDs und ÖPDs werden Personalmitglieder in einen niederländischen Sprachkader und einen französischen Sprachkader aufgeteilt.

Für allen anderen zentralen Dienststellen und Ausführungsdienststellen werden Personalmitglieder in einen niederländischen Sprachkader, einen französischen Sprachkader und einen zweisprachigen Sprachkader aufgeteilt.

Warum?

Sprachkader haben eine doppelte Funktion. Einerseits stellen sie sicher, dass die Behörde innerhalb einer Dienststelle über das erforderliche Personal verfügt, um die Angelegenheiten unter Einhaltung der Bestimmungen über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten bearbeiten zu können. Sprachkader stellen ein wesentliches Geschäftsführungsinstrument dar, das es Dienststellen ermöglicht, die Sprachgesetze in Bezug auf Verwaltungsangelegenheiten einzuhalten.

Andererseits stellen sie sicher, dass die Personalmitglieder jeder Sprachgruppe den ihnen zustehenden Stellenanteil erhalten und vor "Konkurrenz" durch Personalmitglieder der anderen Sprachgruppe geschützt werden.

So wird mit den Sprachkadern dafür gesorgt, dass öffentliche Dienststellen über genügend Personal verfügen, um die Akten in der richtigen Sprache zu bearbeiten. Im Prinzip darf einem Bediensteten keine Akte in einer anderen Sprache als derjenigen, die seiner Sprachrolle entspricht, zugewiesen werden. Das Grundprinzip ist also die Einsprachigkeit der Beamten, aber die Zweisprachigkeit der Dienststelle.

Verfahren

Die Ausarbeitung der Sprachkader wird Schritt für Schritt im Vademecum über die Sprachkader erläutert. Es ist wichtig zu betonen, dass vor der Ausarbeitung der eigentlichen Sprachkader zunächst die Hierarchiestufen festgelegt werden müssen.

Wenn der Entwurf eines Erlasses zur Festlegung der Hierarchiestufen der SKSK zur Stellungnahme vorgelegt wird, muss die Akte mit dem Antrag auf Stellungnahme in Bezug auf den Erlass folgende Unterlagen enthalten:

  • den von einem Minister unterzeichneten Antrag, in dem der Erlassentwurf gegebenenfalls begründet ist,
  • die Gründungsurkunde und die Satzung der betroffenen Einrichtung oder der betroffenen Dienststelle,
  • den Personalplan, in dem der Personalbedarf in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) ausgedrückt ist,
  • den Entwurf eines Erlasses zur Festlegung der Hierarchiestufen,
  • Briefe an die anerkannten Gewerkschaftsorganisationen, die hinsichtlich des Entwurfs konsultiert werden.

Achtung: Die Akte muss der SKSK ebenfalls elektronisch als Word-Fassung in Französisch und in Niederländisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: info@vct-cpcl.be).

Wenn der Entwurf eines Erlasses zur Festlegung der Sprachkader der SKSK zur Stellungnahme übermittelt wird, muss die Akte mit dem Antrag auf Stellungnahme in Bezug auf den Erlass folgende Unterlagen enthalten:

  • den von einem Minister unterzeichnete Antrag,
  • die Gründungsurkunde und die Satzung der betroffenen Einrichtung oder der betroffenen Dienststelle und eine kurze Beschreibung der verordnungsrechtlichen Aufgaben der Dienststelle,
  • einen Auszug aus dem neuesten Personalplan, in dem die genaue Anzahl statutarischer und vertraglicher Stellen, ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten (VZÄ), für die betroffenen Dienststellen festgelegt ist,
  • ein Organigramm der Dienststelle,
  • den Entwurf eines Erlasses zur Festlegung der Sprachkader,
  • die Schätzung des Volumens der in Französisch und in Niederländisch bearbeiteten Angelegenheiten für einen signifikanten Bezugszeitraum auf der Grundlage der in Buchstabe F beschriebenen Methode,
  • die Briefe an die anerkannten Gewerkschaftsorganisationen, die hinsichtlich des Entwurfs konsultiert werden.

Achtung: Die Akte muss der SKSK ebenfalls elektronisch als Word-Fassung in Französisch und in Niederländisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: info@vct-cpcl.be).

In jedem Fall müssen alle Sprachkader vorab der SKSK zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Das Vademecum über die Sprachkader bietet Dienststellen, die über einen Sprachkader verfügen müssen, einen Leitfaden für die Ausarbeitung ihres Sprachkaders. Darin sind alle zu unternehmenden Schritte ausführlich erläutert.

Bei Fragen über die Ausarbeitung der Sprachkader können Sie jederzeit die Verwaltung der SKSK kontaktieren (Nele.beckers@vct-cpcl.be).