Stellungnahme 54078
Stellungnahme 54078 Dokument herunterladen … Ständige Kommission für Sprachenkontrolle Rue Montagne du Parc 4/Warandeberg 4 – 1000 BRÜSSEL Brüssel, den 29 März 2022 […] […] Betrifft: Antrag auf ein Gutachten in Bezug auf die Sprache, die der ÖDW Steuerwesen für Steuerbescheide gebraucht Sehr geehrte Frau Hardt, in ihrer Sitzung in vereinigten Abteilungen vom 25. März 2022 hat die Ständige Kommission für Sprachenkontrolle (SKSK) Ihren Antrag auf ein Gutachten in Bezug auf die Sprache, die der ÖDW Steuerwesen für Steuerbescheide gebraucht, geprüft. In Ihrem Antrag auf ein Gutachten vom 9. Februar 2022 geben Sie Folgendes an (Übersetzung): "(.) In welcher Sprache muss der ÖDW Steuerwesen den Steuerbescheid des Immobiliensteuervorabzugs schicken? Wenn sich das unbewegliche Gut im deutschen Sprachgebiet befindet und der Bürger seinen Wohnsitz hat: a) im deutschen Sprachgebiet (z. B.: Eupen), b) im Ausland (z. B.: Deutschland, Luxemburg, Frankreich), c) im französischen Sprachgebiet (z. B.: Verviers), d) im …